Erschienen in:
01.12.2015 | Verletzungen der Gefäße | Begutachtung
Unfallbedingtes postthrombotisches Syndrom in der ärztlichen Begutachtung
verfasst von:
Dr. med. Uwe Wahl, Dr. med. Volker Grosser, Dr. med. Friedrich Ernst, Dr. med. Tobias Hirsch
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
|
Ausgabe 4/2015
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Die gutachterliche Beurteilung unmittelbarer, aber auch langfristiger Unfallfolgen erfordert häufig die Einordnung von Beinschwellungen. Diese stellt eine diagnostische Herausforderung dar und macht eine angiologische bzw. phlebologische Zusatzbegutachtung notwendig. Nicht selten ist ein postthrombotisches Syndrom nachzuweisen. Neben der klinischen Einschätzung sind diagnostische Verfahren wie die venöse Verschlussplethysmographie, die Phlebodynamometrie und vor allem die farbkodierte Duplexsonographie zur Beurteilung des Schweregrades und zur Objektivierung funktioneller Einschränkungen essenziell. Aufgabe des Gutachters ist es, die haftungsausfüllende Kausalität vor allem bei großer zeitlicher Latenz zwischen Unfallzeitpunkt und Gutachtenerstellung zu begründen. Naturgemäß bedarf es dazu neben der gefäßmedizinischen Expertise fundierter Kenntnisse relevanter Unfallmechanismen sowie der Behandlungsmethoden. Im Gegensatz zur üblichen traumatologischen Bewertung ist eine allgemeingültige Bemessungsgrundlage nicht immer anwendbar, sodass der individuellen Bewertung nach dem Sozialrecht, aber auch berufsgenossenschaftlichen und versicherungsrechtlichen Aspekten durch den Gutachter eine hohe Verantwortung zukommt.