Erschienen in:
22.10.2015 | editorial
Glitazonregress — Kapitel 2
Verloren zwischen Paragrafenreitern?
verfasst von:
Dr. med. Veronika Hollenrieder
Erschienen in:
Info Diabetologie
|
Ausgabe 5/2015
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Auszug
Zunächst ein Rückblick: Am 1. April 2011 trat der G-BA-Beschluss zur Verordnung von Glitazonen bei GKV-Versicherten in Kraft. Seit dem kann nur noch in „medizinisch begründeten Einzelfällen“ ein Glitazon zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. 2013 erhielten die ersten Kollegen Rückforderungen der GKVen (v.a. der AOK), da sie bei wenigen problematischen Patienten den „Tatbestand des begründeten Einzelfalles“ für gegeben hielten und weiter Glitazone verordnet hatten. Aber wie so oft in derartigen Situationen war nie geklärt worden, was
1.
einen „begründeten medizinischen Einzelfall“ ausmacht und
2.
vor allem, wie dieser korrekt zu dokumentieren ist.
…