Erschienen in:
01.01.2013 | Konsensuspapiere
Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten (Säuglingsanfangsnahrungen)
Kommentar zum Übereinkommen zwischen der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde und führenden Säuglingsnahrungsmittelherstellern
verfasst von:
Prim. Univ.-Prof. Dr. K. Zwiauer, Vorsitzender der Ernährungskommission der ÖGKJ, Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ), Wien
Erschienen in:
Monatsschrift Kinderheilkunde
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Ausgabe 1/2013
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Auszug
Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) und die unten genannten, in Österreich tätigen Hersteller bekennen sich voll inhaltlich zu den gesetzlichen Anforderungen der EG-Richtlinie 2006/141/EG und den darauf basierenden nationalen Bestimmungen sowie zu den der EG-Richtlinie zugrunde liegenden Regelungen des World-Health-Organization(WHO)-Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten (Säuglingsanfangsnahrungen), die insbesondere der dort verankerten aktiven und konsequenten Förderung und dem Schutz des Stillens dienen. Dies beinhaltet die Anwendung rechtlich einwandfreier und akzeptierter Vermarktungswege für Säuglingsanfangsnahrungen, die das Stillen partiell oder völlig ersetzen können (sog. Muttermilchersatzprodukte) und die Unterstützung der Beschränkung von Werbemaßnahmen für Säuglingsanfangsnahrungen, die den Stillerfolg gefährden können. Nachfolgend sind exemplarisch bedeutende Maßnahmen aufgelistet, die dieses Übereinkommen einschließt: …