Erschienen in:
01.12.2018 | Berufspolitik
Vermieter darf fristlos und zugleich ordentlich kündigen
verfasst von:
Andrea Schannath
Erschienen in:
Deutsche Dermatologie
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Ausgabe 12/2018
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Auszug
KARLSRUHE — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine fristlose Künigung eines Wohnraummietverhältnisses sehr wohl mit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung verbunden werden kann. Wenn eine zunächst wirksame fristlose Kündigung nachträglich unwirksam wird, läuft die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung nicht gleich ins Leere, so die Richter. …