Zusammenfassung
Für die Versicherung gegen Fehlerfolgen sind die Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte und die Betriebshaftpflichtversicherung von Krankenhäusern zuständig. Beide Versicherungstypen unterliegen den allgemeinen Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB). Individualisiert werden sie durch die besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für Ärztinnen und Ärzte und durch die sogenannten geschriebenen Bedingungen für Krankenhäuser.
Medizinische Fehler, die nachgewiesen wurden, führen zur Haftung, die i. d. R. finanziell geregelt wird. Je höher das Fehleraufkommen, desto höher bemisst sich aber auch die notwendige Versicherungsprämie. Die Zusammenhänge zwischen Fehleraufkommen, Fehlerkosten, Haftpflichtversicherung und den Prämien dafür werden erläutert.