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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Urteil: CME-Punkte müssen belegt sein

  • 09.05.2014
  • Panorama
Erschienen in:

Auszug

_ Nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 4. August 2013, müssen sich Vertragsärzte nicht nur regelmäßig fortbilden, sondern zum Stichtag auch den Nachweis über die geleistete Fortbildung führen [Az.: S 11 KA 902/10]. Im konkreten Fall wurde einem Vertragsarzt das Honorar gekürzt, weil er seine Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V nicht erfüllt hatte. Der Arzt hatte dagegen geklagt und argumentiert, dass er die Fortbildungspunkte zum Stichtag erworben habe. Der Nachweis gegenüber der zuständigen Landesärztekammer war allerdings erst deutlich später durch Einsendung der Teilnahmebescheinigungen erfolgt. Nach Auffassung des Gerichts hat der Arzt damit seine Fortbildungspflicht nicht fristgemäß nachgewiesen. Angesichts dieses Urteils empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen den Punktestand bei der zuständigen Landesärztekammer abzufragen. Nur so kann man sicher sein, dass auch alle erworbenen Fortbildungspunkte dort erfasst wurden bzw. gegebenenfalls nachgemeldet werden müssen. …
Titel
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Urteil: CME-Punkte müssen belegt sein
Verfasst von
red
Publikationsdatum
09.05.2014
Verlag
Urban & Vogel
Erschienen in
Allergo Journal / Ausgabe 3/2014
Print ISSN: 0941-8849
Elektronische ISSN: 2195-6405
DOI
https://doi.org/10.1007/s15007-014-0545-5

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