Erschienen in:
01.12.2014 | Leitthema
Vom Findelkind zum Propheten
Implementierung des ersten Babynestes in Österreich – Ergebnisse von 2000 bis 2014
verfasst von:
Prof. Dr. A. Lischka
Erschienen in:
Pädiatrie & Pädologie
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Sonderheft 2/2014
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Zusammenfassung
Einleitung
Dieser Beitrag bietet einen historischen Überblick zum Thema Kindesweglegung und Kindestötung. Darüber hinaus werden die Einführung des ersten Babynestes im Wilhelminenspital der Stadt Wien sowie die weitere Entwicklung dieses Konzeptes in Österreich und anderen Ländern beschrieben.
Ergebnisse
Seit dem Jahr 2000 wurden in Österreich insgesamt 48 Findelkinder in den 15 Babyklappen abgegeben, 26 Babys allein in Wien. Seit der Legalisierung der anonymen Geburt im Jahr 2001 wurden bis Ende 2013 insgesamt 390 Kinder anonym geboren. Es werden die Daten aller österreichischen Bundesländer verglichen. Bisher konnten weder rechtliche Grundlagen noch internationale Regelungen die Probleme der Findelkinder lösen. Die Frage der Abwägung der Rechtsgüter Recht auf Leben (Art. 6 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen) gegenüber dem Recht auf Kenntnis der biologischen Abstammung (Art. 7 Geburtsregister, Art. 8 Identität) wird kontrovers diskutiert. Logischerweise ist das Überleben des Neugeborenen Voraussetzung für die spätere Kenntnis der biologischen Abstammung, welche für die Identitätsfindung des Kindes von grundlegender Bedeutung ist.
Schlussfolgerung
Um Kindesaussetzung oder Kindestötung zu verhindern, müssen präventive Maßnahmen eingesetzt werden. Eine frühzeitige, umfassende Aufklärung sowie eine Schwangerenbetreuung sind hierbei essenziell. Die Babyklappe gilt nach Ausschöpfung aller anderen Angebote als letzte Möglichkeit, um in einer Ausnahmesituation nach der Geburt die Tötung oder Verletzung eines Kindes zu verhindern. Jedoch bedarf es in diesem Bereich nach wie vor neuer Lösungsansätze. Weitere Studien zur derzeitigen Situation sollten durchgeführt werden, um genauere Zahlen zu erhalten und neue Wege zu finden, mit diesen Problemen besser umzugehen. Eine länderübergreifende Lösung wäre wünschenswert. Im Zentrum aller Überlegungen muss aber primär immer das Wohl des Kindes stehen.