24.05.2016 | Aktuelle Urteile | Ausgabe 10/2016
Vor dem Ruhestand rasch noch ins MVZ – das geht nicht!
- Zeitschrift:
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MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 10/2016
- Autoren:
- af, cw
Ärzte können ihren Vertragsarztsitz künftig nicht mehr kurz vor ihrem Ruhestand an ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) abgeben. Wie das Bundessozialgericht jüngst klarstellte, muss der Sitz für mindestens drei Jahre in das MVZ eingebracht werden – erst dann kann das MVZ ihn nach dem Ausscheiden des Arztes frei nachbesetzen. Damit soll einem beliebten Trick ein Riegel vorgeschoben werden: Aktuell arbeiten Ärzte vor ihrem Ruhestand oft nur wenige Monate in einem MVZ, damit dieses die Konkurrenz um die Nachbesetzung umgehen kann. ...