Erschienen in:
11.01.2017 | GOÄ | Medizinrecht
Vorsicht bei ärztlichen Abrechnungsempfehlungen
Kartellrechtsverstöße fachärztlicher Berufsverbände und medizinischer Fachgesellschaften
verfasst von:
Rechtsanwältin L. Kuball, Rechtsanwalt Dr. A. Wienke
Erschienen in:
HNO
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Ausgabe 9/2017
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Auszug
Verstöße gegen kartellrechtliche Vorschriften werden meist in Zusammenhang mit Preisen bei Tankstellen, Süßwaren oder Arzneimitteln gebracht. Immer wieder berichten die Medien von verbotenen Preisabsprachen, die Einfluss auf den Wettbewerb nehmen und den beteiligten Unternehmen Marktanteile und größere Renditen sichern sollen. Die Kartellbehörden auf Bundes- und Landesebene ermitteln jährlich in vielen Fällen und verhängen z. T. saftige Bußgelder. Auch wenn dies auf den ersten Blick überraschend sein mag, hat es auch schon solche kartellrechtliche Verfahren gegen ärztliche Berufsverbände und medizinische Fachgesellschaften gegeben. Gegenstand solcher Ermittlungen waren in erster Linie Empfehlungen von Berufsverbänden zur Abrechnung ärztlicher Leistungen oder Preisabsprachen über bestimmte Endpreise oder feste Multiplikatoren. Welche Grundsätze beachtet werden müssen, damit solche Empfehlungen nicht als Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften zu qualifizieren sind, wird im Folgenden dargestellt. …