Der Beruf des Facharztes ist ein „freier Beruf“. So verspricht es die Bundesärzteordnung. Tatsächlich muss der Facharzt in seiner Tätigkeit vielfältige Vorgaben und Restriktionen berücksichtigen. Das gilt nicht zuletzt für seine Praxisvertretung bei Krankheit und Urlaub.
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