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Erschienen in: Pädiatrie 4/2019

13.08.2019 | Fortbildung

Fallbesprechung

Vorsicht beim Erhalt von Befundberichten

verfasst von: Rechtsanwalt Matthias Teichner

Erschienen in: Pädiatrie | Ausgabe 4/2019

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Zusammenfassung

Eine Hausärztin erhielt einen Arztbrief mit einem bedrohlichen Befund, informierte jedoch den Patienten nicht. Dadurch wurden die wichtige Diagnose und Therapie verschleppt. Das gilt als schwerer Behandlungsfehler, wie der nachfolgende Rechtsfall zeigt.
Metadaten
Titel
Fallbesprechung
Vorsicht beim Erhalt von Befundberichten
verfasst von
Rechtsanwalt Matthias Teichner
Publikationsdatum
13.08.2019
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Pädiatrie / Ausgabe 4/2019
Print ISSN: 1867-2132
Elektronische ISSN: 2196-6443
DOI
https://doi.org/10.1007/s15014-019-1707-4

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