Der Ärzteverband Deutscher Allergologen erhält derzeit vermehrt Hinweise, nach denen Prüfungsstellen Ärzten in einigen KV-Regionen bei drohenden Regressen Vergleiche anbieten mit dem Hinweis, dass damit der Passus „Beratung vor Regress“ genutzt wird. Hier ist Vorsicht geboten, wie die Stellungnahme des Rechtsanwalts Benjamin O. Kindermann zeigt.