19.03.2013 | Die Verbände informieren
Wann immer möglich zu vermeiden — in bestimmten Notfällen lebensrettend
BVDP-Stellungnahme zur Zwangsbehandlung
Erschienen in: NeuroTransmitter | Ausgabe 3/2013
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Der BVDP begrüßt die gesetzliche Neuregelung zur Zwangsbehandlung. Niedergelassene Psychiater müssen manchmal die Entscheidung treffen, jemanden gegen seinen Willen in eine Klinik einzuweisen. Dafür gibt es genaue gesetzliche Regelungen. Dass dieser Mensch danach in der Klinik behandelt werden darf und nicht nur verwahrt wird, regelt das neue Gesetz.