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Erschienen in: hautnah dermatologie 3/2016

19.05.2016 | Praxis konkret

Aufklärungspflicht ausgeweitet

Was das Recht auf Zweitmeinung für Ärzte bedeutet

verfasst von: Richard Pürner, Prof. Dr. Ute Walter

Erschienen in: hautnah dermatologie | Ausgabe 3/2016

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Zusammenfassung

Getreu dem Motto „Vier Augen sehen mehr als zwei“ ist nun das Recht von GKV-Patienten gesetzlich verankert, vor bestimmten Eingriffen eine Zweitmeinung einzuholen. Bei Behandlungen, bei denen die Gefahr einer Indikationsausweitung besteht, sollen so zum Wohle des Patienten und im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens unnötige Eingriffe vermieden werden. Doch nicht nur für den Versicherten bringt die Neueinführung Änderungen, auch für den behandelnden Arzt gibt es neue Regelungen zu beachten.
Metadaten
Titel
Aufklärungspflicht ausgeweitet
Was das Recht auf Zweitmeinung für Ärzte bedeutet
verfasst von
Richard Pürner
Prof. Dr. Ute Walter
Publikationsdatum
19.05.2016
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
hautnah dermatologie / Ausgabe 3/2016
Print ISSN: 0938-0221
Elektronische ISSN: 2196-6451
DOI
https://doi.org/10.1007/s15012-016-2141-8

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