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06.02.2023 | Online-Artikel

Was dürfen MFA? 5 Fragen & Antworten

Die Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten umfassen die Tätigkeiten der ärztlichen Behandlung. Dazu gehört auch die Delegation von Aufgaben an andere Personen.[1] Welche Tätigkeiten Ärzt:innen konkret an medizinische Fachangestellte übertragen können und was es dabei zu beachten gilt, lesen Sie hier!

Literatur

[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Bundesamt für Justiz.
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBI. I S. 2477): § 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung. Abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.de/sgb_5/__28.html [eingesehen am 07.12.2021].
[2] Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Bundesmantelvertrag (BMV). Anlange 24: Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 SGB V vom 01. Oktober 2013. Stand: 01. Januar 2015. Abrufbar unter: https://www.kbv.de/html/bundesmantelvertrag.php [eingesehen am 07.12.2021].
[3] Robert Koch-Institut (RKI). Rechtliche Fragen zum Impfen. Stand 19.09.2017. Abrufbar unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_RechtlFragen/ [eingesehen am 08.12.2021].


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