Erschienen in:
30.04.2019 | Onkologie in Europa
Was macht die EU in Sachen Krebs?
verfasst von:
PD Dr. med. Simone Wesselmann, MBA
Erschienen in:
Forum
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Ausgabe 3/2019
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Auszug
Eine aktuelle Veröffentlichung mit Auswertungen der Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Eurostat-Datenbank berechnet für das Jahr 2019 1.409.700 krebsbedingte Todesfälle in der Europäischen Union (EU) [
1]. Damit sind Krebserkrankungen die zweithäufigste Todesursache in den EU-28-Ländern (25,4 %) und bei den 35- bis 74-jährigen Personen sogar die häufigste [
2]. Auch wenn die Mortalität in den Jahren von 2014 bis 2019 europaweit gesunken ist, sind Fortschritte in der Onkologie ein wichtiges Ziel für die Arbeit der EU. Die Aktionen im Bereich Krebs sind vielfältig, sie haben eine lange Historie, sind miteinander verbunden und aufeinander aufbauend. Grundsätzlich ist bei allen Aktivitäten der EU jedoch zu berücksichtigen, dass sie im Bereich der Gesundheitspolitik eine rein ergänzende und koordinierende Funktion ausübt (ausgenommen sind die Kompetenzen der Europäischen Kommission im Bereich der Qualitäts- und Sicherheitsstandards für menschliche Organe und Substanzen, im Veterinärwesen und Pflanzenschutz sowie zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Arzneimittel und Medizinprodukte). Im Übrigen wird mit Art. 168 Abs. 7 AEUV die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik, für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung sowie für die Zuweisung der dafür bereitgestellten Mittel gewahrt. Wie im Folgenden gezeigt wird, sind die Initiativen und nichtverpflichtenden Empfehlungen der EU für die Umsetzung gesundheitspolitischer Maßnahmen im nationalen Kontext von großer Bedeutung. Gleichwohl besteht z. T. das Potenzial einer faktischen Bindungswirkung auf die Gesundheitsversorgung der Mitgliedsstaaten. Dies gilt es kritisch-konstruktiv zu hinterfragen. …