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Erschienen in: Die Urologie 3/2023

01.03.2023 | Einführung zum Thema

Was „Medizinrecht“ bedeutet, ist irgendwie klar, … oder nicht?

verfasst von: Prof. Dr. Knut Albrecht, Prof. Dr. Thomas Enzmann, Prof. Dr. Andreas Gross

Erschienen in: Die Urologie | Ausgabe 3/2023

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Auszug

Die tägliche Arbeit in der Urologischen Klinik oder Praxis ist von zahlreichen inneren und äußeren Anforderungen bzw. Einflüssen gekennzeichnet. Sollte es zu einem Schadensvorwurf kommen, gelten die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rechtsnormen. Hier können die ÄrztInnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit u. a. mit Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Strafgesetzbuch (StGB), als auch mit Normen aus dem ärztlichen Standesrecht konfrontiert werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass beim Zusammentreffen von Medizin und Recht Unklarheiten bestehen können, welche insbesondere vor dem Hintergrund eines sich immer weiterentwickelnden medizinischen Fortschritts fachliche Kontroversen, beispielsweise im Rahmen eines Behandlungsfehlervorwurfs, nach sich ziehen können. …
Metadaten
Titel
Was „Medizinrecht“ bedeutet, ist irgendwie klar, … oder nicht?
verfasst von
Prof. Dr. Knut Albrecht
Prof. Dr. Thomas Enzmann
Prof. Dr. Andreas Gross
Publikationsdatum
01.03.2023
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Die Urologie / Ausgabe 3/2023
Print ISSN: 2731-7064
Elektronische ISSN: 2731-7072
DOI
https://doi.org/10.1007/s00120-023-02035-2

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