Der Aufgabenbereich der klinischen Sozialdienste hat sich seit der Gesundheitsreform konstant in Richtung der Organisation poststationärer Versorgung verschoben. Wirtschaftliche Erwartungen seitens der Kliniken und der Kostenträger forcieren die Reduktion von Belegungstagen, hin zu der Notwendigkeit eines Entlassmanagements. Zentraler Arbeitsbereich ist die reine Organisation von Nachsorgeinstitutionen und die Versorgung mit Hilfsmitteln. Die folgende Fallvorstellung beschreibt die Betreuung einer palliativen Patientin, deren Inanspruchnahme aufgrund der Komplexität nicht die Regel des Versorgungsbedarfes darstellt, jedoch den Bedarf an Unterstützung im Rahmen palliativer Versorgung abbildet.
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