Erschienen in:
11.06.2014 | Die Verbände informieren_Gesundheitspolitische Nachrichten
Weiter Streit um Wartezeiten
A- UND B-ÜBERWEISUNGEN IN MECKLENBURG-VORPOMMERN
verfasst von:
gc
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 6/2014
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Bekanntermaßen hat es die Politik zu einem populistischen Dogma erhoben, dass kein GKV-Patient länger als vier Wochen auf einen Facharzttermin warten darf. In diesem Zusammenhang wertete die KV Mecklenburg-Vorpommern ihr bereits existierendes System von A- und B-Überweisungen aus. Eine A-Überweisung erhalten Patienten vom Hausarzt ausgestellt, wenn innerhalb eines Werktages die Weiterbehandlung von einem Facharzt übernommen werden soll. Einen B-Überweisungsschein wird bei weniger dringlichen Problemen, beispielsweise bei Verschlechterung einer laufenden Therapie, ausgefüllt. Diese Patienten sollten dann innerhalb einer Woche einen Facharzttermin bekommen. In diesem Konzept unterscheidet der überweisende Arzt zwischen der vom Patienten gefühlten Dringlichkeit einer Behandlung und der tatsächlichen medizinischen Eilbedürftigkeit. In Mecklenburg-Vorpommern sind 1.150 Haus- und 1.570 Fachärzte ambulant niedergelassen. Pro Quartal werden 3,2 Millionen Behandlungsfälle abgerechnet. Dabei wurden 1,65 Millionen Überweisungsscheine ausgestellt. Circa 5.400, also 0,33% hiervon, sind A- oder B-Überweisungen. Über 99% waren demnach normale Überweisungen ohne Dringlichkeitsangabe. Dabei halten sich A- und B-Überweisungen in etwa die Waage, B-Überweisungen (weniger dringlich) wurden geringfügig seltener als A-Überweisungen ausgestellt. Eine Online-Befragung der Bertelsmann-Stiftung kam 2013 zu dem Ergebnis, dass die Patientenzufriedenheit in Mecklenburg-Vorpommern höher ist als im Bundesdurchschnitt. Eine Versichertenbefragung der Forschungsgruppe Wahlen, die im Auftrag der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) durchgeführt wurde, zeigte geringere Wartezeiten bei der Terminvergabe im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. …