04.04.2019 | Psychotherapie | Editorial
Welche Ausbildung hat der neue Psychotherapeut?
Erschienen in: NeuroTransmitter | Ausgabe 4/2019
Einloggen, um Zugang zu erhaltenAuszug
Am 27. Februar dieses Jahres hat das Bundekabinett den Referentenentwurf für das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz verabschiedet. Dieses wird den Menschen in Deutschland als innovative Ausbildung für eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung dargestellt. Die Absicht, eine Heilmethode für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu einem eigenständigen Heilberuf zu entwickeln, macht uns Ärzte sprachlos. Einigkeit in der Ärzteschaft herrschte bei der Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium Anfang dieses Jahres. Folgende wichtige Veränderung konnten bislang erreicht werden:-
Ein sogenannter Modellstudiengang Psychopharmakotherapie, der zu Verordnung von Medikamenten ohne fundiertes Medizinstudium befähigen sollte, ist NICHT mehr Inhalt des Kabinettsentwurfs.
-
Weiterhin muss eine somatische Untersuchung bei Einleitung einer psychotherapeutischen Behandlung erfolgen. Im Vorläufer-Entwurf war dies nicht enthalten.