Jüngst erhielt ich die Nachricht, dass meine Honorarabrechnung einer Überprüfung auf Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise unterzogen worden sei. Im Vergleich zur Fachgruppe sei dabei die Verwendung der Gebührenordnungspositionen (GOP) 16230 und 21230 statistisch auffällig gewesen. Dabei war als Aufgreifkriterium eine Überschreitung des doppelten modifizierten Fachgruppendurchschnitts gewertet worden. …
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