Erschienen in:
01.03.2013 | Medizinrecht
Wettbewerbsrechtliche Implikationen beim ärztlichen Internetauftritt
Ist die Werbung mit manuelle Medizin/Osteopathie ein Wettbewerbsverstoß?
verfasst von:
S. Koch
Erschienen in:
Manuelle Medizin
|
Ausgabe 1/2013
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Ende letzten Jahres wurde eine Reihe von Ärzten, die Kinder und Säuglinge manualtherapeutisch behandeln und über diesen therapeutischen Ansatz auf ihren Webseiten informieren, durch einen Wettbewerbsverband aufgefordert, ihre Webseiten vom Netz zu nehmen, eine strafbewährte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Kosten der Abmahnung zu übernehmen.
1 Weil viele Kollegen nicht bereit waren, der Aufforderung des Verbandes nachzukommen, wurde eine ganze Reihe von vorläufigen Rechtsschutzverfahren eingeleitet. Mit diesen Verfahren waren und sind verschiedene Gerichte im Bundesgebiet befasst, da der Antragsteller jeden betroffenen Arzt an dem für diesen Arzt zuständigen Gericht verklagen musste.
2 Die uns vorliegenden Entscheidungen zeigen ein unterschiedliches Bild und damit, dass die Rechtslage alles andere als eindeutig ist. Es mehren sich aber die Fälle, in denen der Verband obsiegt.
3 Dies zeigt, dass es sich um ein ernst zu nehmendes Problem handelt, das potenziell für alle Ärzte, Osteopathen und Physiotherapeuten von Bedeutung sein kann. …