Erschienen in:
14.07.2017 | GOÄ | praxis
Abrechnungstipp
Wieder einmal „Röntgenmessschablone“ und wieder einmal abgegolten
verfasst von:
Dr. Peter H. G. Esser
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 7-8/2017
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Zusammenfassung
Auch im Beanstandungsgeschehen ist wechselnde Mode angesagt, durchaus auch im Retro-Style. Gerade schießt man sich wieder auf „Röntgenschablonen“ ein, insbesondere wenn sie zu zweit auf zwei Röntgenvollaufnahmen sind. Dabei ist schon der Begriff falsch: Es handelt sich um Röntgenmessschablonen. Diese sind wieder die Zielscheibe, um damit die gesamte Leistungsumgebung anzugreifen.