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Neuer Leistungsanspruch für Versicherte G-BA definiert Vorgaben für die Tabakentwöhnung

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Auszug

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. Mai 2025 festgelegt, wann eine schwere Tabakabhängigkeit vorliegt und welche Anforderungen Entwöhnungsprogramme erfüllen müssen, damit sie als evidenzbasiert gelten. Damit können ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte betroffenen gesetzlich Versicherten künftig auch Arzneimittel mit den Wirkstoffen Nicotin und Vareniclin verordnen. Eine Kombination dieser Wirkstoffe darf nicht verordnet werden. Diesen neuen Leistungsanspruch hatte der Gesetzgeber 2021 mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungs-Gesetz (GVWG) geschaffen. Der G-BA sollte festlegen, welche Arzneimittel unter welchen Voraussetzungen verordnet werden können. Der Beschluss des Bundesausschusses tritt nach Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium in Kraft.
Nur zwei zugelassene Wirkstoffe zur Raucherentwöhnung sind Kassenleistung.
© Leo Lintang / stock.adobe.com
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Titel
Neuer Leistungsanspruch für Versicherte
G-BA definiert Vorgaben für die Tabakentwöhnung
Verfasst von
Florian Staeck
Publikationsdatum
17.06.2025
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
HNO Nachrichten / Ausgabe 3/2025
Print ISSN: 0177-1000
Elektronische ISSN: 2198-6533
DOI
https://doi.org/10.1007/s00060-025-9401-3

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