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Wunsch nach In-vitro-Fertilisation bei einer Anlageträgerin für die Huntington-Krankheit

Darf es Behandlungsverweigerung zugunsten eines noch nicht gezeugten Kindes geben? Ethik Med 2003 15:52–57. Stellungnahme zur Fallbesprechung

  • 01.06.2003
  • Stellungnahme
Erschienen in:

Auszug

Bei der Diskussion der oben genannten Fallgeschichte, in der ein Reproduktionsmediziner aufgrund einer Anlageträgerschaft für Chorea Huntington eine Kinderwunschbehandlung per ICSI ("intracytoplasmic sperm injection") zunächst nicht durchführen möchte, kommen beide Kommentatoren zu dem Schluss, dass dem Ehepaar diese Behandlung doch ermöglicht werden müsse. Diese Position finde ich ethisch nicht vertretbar. Meiner Ansicht nach werden in der Argumentation vor allem die Perspektive des Arztes und das Kindeswohl-Argument zu wenig berücksichtigt. …
Titel
Wunsch nach In-vitro-Fertilisation bei einer Anlageträgerin für die Huntington-Krankheit
Darf es Behandlungsverweigerung zugunsten eines noch nicht gezeugten Kindes geben? Ethik Med 2003 15:52–57. Stellungnahme zur Fallbesprechung
Verfasst von
Dr. med. Franziska Prütz
Publikationsdatum
01.06.2003
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Ethik in der Medizin / Ausgabe 2/2003
Print ISSN: 0935-7335
Elektronische ISSN: 1437-1618
DOI
https://doi.org/10.1007/s00481-003-0239-0
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