Erschienen in:
09.03.2018 | CME
Y‑chromosomale STR-Analyse in der forensischen Praxis
verfasst von:
Prof. Dr. L. Roewer, S. Willuweit
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 2/2018
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Zusammenfassung
Hauptanwendungsgebiet der Y‑chromosomalen DNA-Analysen ist die Identifizierung männlicher Spurenleger in Mischungen weiblicher und männlicher DNA, wie sie v. a. bei Sexualstraftaten auftreten. Die Y‑STR-Analyse (Y‑STR: „Y‑chromosomal short tandem repeat“) dient zur Sicherung von DNA-Beweisen, wenn die konventionelle autosomale STR-Analyse ergebnislos bleibt. Im Zuge des novellierten § 81 StPO können Y‑STRs zum Nachweis der Verwandtschaft zwischen männlichen Personen ersten bis dritten Grades genutzt werden. Wie für jede DNA-Identifizierung ist für Y‑STR-Ergebnisse die biostatistische Bewertung erforderlich. Mithilfe einer forensischen Populationsdatenbank wie die Y‑Chromosome Haplotype Reference Database (YHRD) wird die Haplotyphäufigkeit in relevanten Bezugsgruppen berechnet. Dies ist Voraussetzung zur Quantifizierung des Beweiswerts einer Übereinstimmung von Y‑STR-Profilen zwischen Personen. Der Beitrag geht auf technische und statistische Aspekte der Begutachtung Y‑chromosomaler Befunde ein und ergänzt die „Empfehlungen zur biostatistischen Bewertung von Y‑chromosomalen DNA-Befunden“ im vorliegenden Heft.