Auszug
Neupatientenregelung-- Die Honorarumsätze der Praxen sind im ersten Quartal 2023 leicht gesunken, meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Das Minus je Arzt belief sich auf rund 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Gesamtvergütung erhöhte sich um 0,5 Prozent (56,9 Millionen Euro). Die extrabudgetäre Vergütung (EGV) sank um 12,4 Prozent laut KBV vor allem infolge der Streichung der Neupatientenregelung 2023. Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), aus der seitdem auch wieder Leistungen für Neupatienten bezahlt werden, stieg um elf Prozent. Die Gesamtvergütung setzt sich aus MGV und EGV zusammen. Sie stellt den Betrag dar, der für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung der 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung steht. Im hausärztlichen Versorgungsbereich verringerte sich der Honorarumsatz je Arzt durchschnittlich um 2,1 Prozent; die Behandlungsfallzahl sank um 4,9 Prozent; der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg um 2,9 Prozent - bei Allgemeinmedizinern und hausärztlichen Internisten auf 71,26, bei Kinder- und Jugendärzten auf 71,75 Euro. Im fachärztlichen Bereich blieb der Honorarumsatz je Arzt/Psychotherapeut konstant; der Umsatz je Behandlungsfall stieg um drei Prozent (auf 79,88 Euro); die Anzahl der Behandlungsfälle verringerte sich je Arzt um 2,9 Prozent. Das gesamte Honorarumsatzvolumen erhöhte sich um 1,6 Prozent. Durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde 2023 die Vergütung außerhalb der MGV von vertragsärztlichen Leistungen für Neupatienten abgeschafft, die Zuschläge für schnelle Terminvermittlung erhöht. PAD …