Bei der Behandlung von Patienten, die unter Betreuung stehen, ist in mehrfacher Weise Vorsicht geboten. Ganz wichtig ist, dass der Betreuer seine Zustimmung für die Behandlung erteilt, was auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten erforderlich ist. Ohne wirksame Einwilligung nach erfolgter Aufklärung ist die Heilbehandlung zudem rechtlich eine Körperverletzung.