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Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe 6/2022

07.12.2022 | Praxis konkret

Arbeitsschutzrecht

Zeiterfassung auch in Arztpraxis Pflicht

verfasst von: Pia Nicklas

Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe | Ausgabe 6/2022

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Auszug

Arbeitgeber*innen sind aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben (§ 3 II Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz) dazu verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen. So lautet ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), das damit die entsprechende Vorgabe des europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2019 aufgreift. Diese Vorgabe gilt uneingeschränkt auch für Arztpraxen. Aber welche Auswirkungen hat es, wenn man der Pflicht zur Zeiterfassung nicht nachkommt?
Metadaten
Titel
Arbeitsschutzrecht
Zeiterfassung auch in Arztpraxis Pflicht
verfasst von
Pia Nicklas
Publikationsdatum
07.12.2022
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
gynäkologie + geburtshilfe / Ausgabe 6/2022
Print ISSN: 1439-3557
Elektronische ISSN: 2196-6435
DOI
https://doi.org/10.1007/s15013-022-5044-2

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