Erschienen in:
25.01.2019 | Untersuchungen der Augen | Originalien
Zeiterfassung in ophthalmologischen klinischen Studien. Eine multizentrische Feldstudie
verfasst von:
D. Böhringer, Dr. D. Goos, T. Ach, N. Feltgen, M. Fleckenstein, T. Kohnen, K. Lorenz, A. Pielen, G. Spital, B. Wilhelm, S. Böhringer, T. Reinhard, Arbeitsgemeinschaft DOG – Klinische Studienzentren
Erschienen in:
Die Ophthalmologie
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Ausgabe 9/2019
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Zusammenfassung
Hintergrund
In klinischen Studien bestehen im Vergleich zur klinischen Routine höhere Anforderungen, was einen zeitlichen Mehraufwand bedingt. Ziel dieser Arbeit ist die vollumfängliche Zeiterfassung an den deutschen ophthalmologischen Studienzentren.
Methoden
Mit 3 Fragebögen wurden bei den Mitgliedern der „Arbeitsgemeinschaft DOG Klinische Studienzentren“ der geschätzte Zeitaufwand für die studienbezogenen Tätigkeiten, für die Administration und prospektiv die tatsächliche Verwendung der Arbeitszeit abgefragt. Für Letzteres wurde von jedem Mitarbeiter 3 Wochen lang zu jeder vollen Stunde ein Fragebogen ausgefüllt („work sampling“).
Ergebnisse
Die Fragebögen wurden von 9 der 11 angefragten Zentren ausgefüllt. Insgesamt wurden 5504 Arbeitsstunden protokolliert. An einem durchschnittlichen Arbeitstag betrug der mittlere Aufwand für Dokumentation und Administration jeweils 4 h. Signifikant waren auch operative Eingriffe (2,8 h), augenärztliche Untersuchungen (2,5 h) und Einwilligungsgespräche (1,5 h). Die protokollierte Dauer von Visusmessung, Einwilligung und Dokumentationen passte gut zu den Angaben aus den Fragebögen. Operative Eingriffe, augenärztliche Untersuchungen und die Handhabung von Bioproben wurden in der Dauer unterschätzt.
Diskussion
Ein erheblicher Teil des Zeitaufwandes fällt für Dokumentation an. Administrative Aufgaben sind ähnlich bedeutsam. Der überraschend hohe Zeitbedarf für operative Eingriffe, Untersuchungen und Handhabung von Bioproben resultiert wahrscheinlich aus Tätigkeiten zur Vor- und Nachbereitung, was im Kontext einer Vollkostenrechnung berücksichtigt werden muss. Viele administrative Tätigkeiten lassen sich zudem nicht ausreichend über „case payments“ abbilden, sodass Zusatzvergütungen für den kostendeckenden Betrieb eines ophthalmologischen Studienzentrums erforderlich sind.