Erschienen in:
15.08.2019 | Die Verbände informieren
DIGITALE PROZESSE
Zeitfresser elektronische Signatur
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 7-8/2019
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Die Politik nötigt den Vertragsärzten mit Vehemenz digitale Prozesse auf. Dazu gehören auch das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Gegenwärtig ist geplant, dass sich bei jedem eRezept sowohl der Patient mit seiner Versichertenkarte und PIN-Nummer als auch der Arzt mit seinem elektronischen Heilberufeausweis samt PIN legitimieren, und dann die datentechnische Verifizierung samt Erstellung des virtuellen Rezeptes abwarten müssen. Dieser Prozess nennt sich „qualifizierte elektronische Signatur“ (QES). Jeder Vertragsarzt, der teils Hunderte derartige Vorgänge pro Tag durchführen muss, weiß, was das bedeutet. Eine einfache manuelle analoge Unterschrift ist dagegen in weniger als einer Sekunde zu leisten. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und andere Ärzteorganisationen haben bereits dringend angemahnt, vergleichbar schnelle technische Verfahren zu entwickeln. Basis soll laut KBV der in den neuen Lesegeräten für die Telematikinfrastruktur (TI) steckende Praxisausweis „SMC-B“ sein. Bei der AU-Bescheinigung ist sogar daran gedacht, eine elektronische Variante für die Krankenkasse und eine Papierversion für den Arbeitgeber erstellen zu lassen. Die direkte elektronische Verbindung zum Arbeitgeber mit Patientendaten lehnt die KBV aus nachvollziehbaren Gründen ab. …