Zentrale Schlafapnoe – eine heterogene Gruppe von Atemregulationsstörungen
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- 04.12.2024
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Die zentralen Schlafapnoesyndrome umfassen eine heterogene Gruppe von zentralen Atemregulationsstörungen, die oft mit anderen Grunderkrankungen auftreten. Pathophysiologisch ist es wichtig, zwischen hypo-/normokapnischer zentraler Schlafapnoe (CSA) bei hohem „loop gain“ und hyperkapnischer CSA bei vermindertem Atemdrive zu unterscheiden. Bei Erwachsenen wird die CSA eingeteilt in CSA mit Cheyne-Stokes-Atmung (CSR) bei Herzinsuffizienz, CSA bei anderer Grunderkrankung, höheninduzierte CSA/periodische Atmung, opioidinduzierte zentrale Atemregulationsstörung, „treatment-emergent CSA“ und idiopathische CSA. Die Prävalenz der CSA ist deutlich geringer als diejenige der obstruktiven Schlafapnoe (OSA), beide Formen der schlafassoziierten Atmungsstörungen kommen häufig zusammen vor. Die häufigste Form ist die CSA/CSR bei Herzinsuffizienz. Da sie mit einer ungünstigen Prognose einhergeht und häufig symptomatisch ist, sind evidenzbasierte Therapieoptionen zur Verbesserung von Symptomen und Outcome hier besonders wichtig.
Nach Lektüre dieses Beitrags …
- verstehen Sie die Atemregulation und ihre Veränderungen im Schlaf,
- können Sie die wichtigsten Formen der zentralen Schlafapnoe benennen und sie der Gruppe mit erhöhtem oder vermindertem Atemdrive zuordnen,
- erkennen Sie die typischen Atmungsmuster der verschiedenen Formen der zentralen Schlafapnoe, insbesondere der Cheyne-Stokes-Atmung und der Opiat-induzierten Atemregulationsstörung in Schlafstudien zuverlässig,
- sind Sie in der Lage, Schlüsse zur Pathophysiologie der zentralen Schlafapnoe bei Betrachtung der Poly(somno)graphie zu ziehen,
- können Sie anhand der klinischen Angaben und Funktionsuntersuchungen (insbesondere apparativen Schlafuntersuchung) die richtigen Therapieempfehlungen bei zentraler Schlafapnoe ableiten.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].