Erschienen in:
01.07.2020 | Zervixkarzinom | Einführung zum Thema
Zervixkarzinom
verfasst von:
Prof. Dr. M. W. Beckmann, H. Schmidberger
Erschienen in:
Die Onkologie
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Ausgabe 7/2020
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Auszug
Das Zervixkarzinom ist in den letzten 20 Jahren durch die gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen reduziert, aber nicht eradiziert worden. Dies liegt zum einen an der mangelnden Teilnahme an den gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen und zum anderen am mangelnden Zuspruch zur HPV-Impfung. Gerade in der gesetzlichen Krebsfrüherkennung sind entscheidende Fortschritte gemacht worden. So ist im Jahr 2020 die gesetzliche Krebsfrüherkennung mit altersspezifischen Früherkennungsmaßnahmen sowohl Zytologie- als auch Humanes-Papillomavirus-Diagnostik-basiert implementiert worden. Bei Auffälligkeiten werden die Klientinnen in entsprechenden Abklärungszentren nach den neu definierten Abklärungsalgorithmen diagnostiziert. Hierbei spielt die Kolposkopie eine zentrale Rolle, aber auch die Biopsieentnahme. Alles dient der Sicherung der präinvasiven Läsionen. Werden diese in suffizienter Weise behandelt, entsteht kein invasives Karzinom, sodass die Patientin sowohl organerhaltend behandelt werden kann als auch keine Einschränkung ihrer Lebensprognose hat. Da die Anzahl der präinvasiven Läsionen aufgrund des langsamen Zeitverlaufs zwischen Infektion und maligner Transformation hoch ist, ist die Anzahl der Frauen, die mit präinvasiven Läsionen diagnostiziert werden, um den Faktor 15 höher als die, die mit invasiven Karzinomen diagnostiziert werden. Somit ist die Zielsetzung der gesetzlichen Krebsfrüherkennung, nämlich präinvasive Läsionen zu diagnostizieren und damit die Entstehung von invasiven Karzinomen zu beheben, bei dieser Form der Karzinomentstehung sehr zielführend. Problematisch zeigt sich aber weiterhin, dass die in Deutschland leider vorhandene Impfmüdigkeit dazu führt, dass im Gegensatz zu anderen Ländern wie den nordischen Ländern oder Australien bei uns die Impfrate sowohl der Mädchen wie auch der Jungen deutlich unter 50 % liegt. Somit ist derzeit kein signifikanter Effekt auf die Inzidenz zu erwarten. Erst bei Impfraten deutlich über 70 % beziehungsweise 80 % ist eine Reduktion der Inzidenz und damit auch eine Abschaffung der gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung möglich. …