Erschienen in:
02.06.2017 | Affektive Störungen | Übersicht
Zivilrechtliche Relevanz amnestischer, deliranter und affektiver Syndrome
verfasst von:
Prof. Dr. Tilman Wetterling
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 3/2017
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Zusammenfassung
Im Zivilrecht kommt der freien Willensbestimmung große Bedeutung zu. Die freie Willensbestimmung ist ein komplexer Prozess, der auf dem geordneten Zusammenspiel mehrerer Hirnfunktionen basiert. Diese können bei einer Reihe von psychiatrischen Syndromen beeinträchtigt sein, sodass sich die Frage nach der Geschäfts‑, Testier- und auch Einwilligungsfähigkeit stellt. In diesem Beitrag werden mögliche Auswirkungen des amnestischen, des deliranten und des depressiven bzw. manischen Syndroms auf die Geschäfts‑, Testier- und auch Einwilligungsfähigkeit dargestellt. Bei der in der Regel retrospektiven Begutachtung der Geschäfts- und Testierfähigkeit ist eine Verlaufsbetrachtung wichtig. Insbesondere bei einem deliranten, aber auch bei einem manischen Syndrom ist oft die Dauer der Beeinträchtigung der freien Willensbestimmung strittig. Bei der Betrachtung der psychopathologischen Symptomatik hinsichtlich zivilrechtlicher Fragen sind neben kognitiven Störungen (wie z. B. des Gedächtnisses oder der Urteilsfähigkeit), die v. a. die Willensbildung einschränken, auch affektive Störungen zu berücksichtigen, denn diese können die Entscheidungsfindung und die Umsetzung einer Entscheidung erheblich beeinträchtigen.