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Erschienen in: Gefässchirurgie 2/2023

06.02.2023 | Leitthema

Zukunft der ambulanten Gefäßtherapie, insbesondere der Interventionen

verfasst von: Prof. Dr. med. A. Billing, A. Wenke, D. Franz

Erschienen in: Gefässchirurgie | Ausgabe 2/2023

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Zusammenfassung

Politik und Selbstverwaltung betreiben derzeit massiv eine möglichst kurzfristige umfassende Ambulantisierung bisher stationär erbrachter Eingriffe. Als Grundlage dient einerseits das IGES-Gutachten (Institut für Gesundheits- und Sozialforschung), dass eine massive Ausweitung und Verschärfung der Kodes im bestehenden AOP-Katalog und eine Kontextprüfung zur Erkennung der Ausnahmekriterien vorsieht. Alternativ werden die Einführung von Hybrid DRGs (Diagnosis Related Groups), von spezieller sektorengleicher Vergütung oder „Tagesbehandlung“ vorgeschlagen. Für die offenen Eingriffe der Gefäßchirurgie bestehen dazu bereits recht sinnvolle Konventionen. Die endovaskulären Interventionen erfolgen dagegen bisher fast ausschließlich stationär. Die aktuellen IGES-Vorschläge würden durch eine Ausweitung und Verschärfung der OPS-Kodes den größten Teil aller Gefäßinterventionen erfassen. Nur Multimorbidität und Kontextfaktoren würden vor der Verpflichtung zur ambulanten Erbringung bewahren. Krankheits- und eingriffsspezifische Aspekte blieben außen vor. Der Arztvorbehalt gegen eine ambulante Leistungserbringung bliebe unberücksichtigt. Gefäßinterventionen haben ein relevantes Risikopotenzial und Bedarf der Nachbeobachtung. Die Infrastruktur für eine ambulante Durchführung ist derzeit in Deutschland kaum gegeben. Im ambulanten Setting ist derzeit eine Leistungserbringung prinzipiell nur durch Radiologen zulässig. Eine überstürzte unkritische Umsetzung der IGES-Vorschläge würde absehbar zu einer massiven Zunahme des Abrechnungsstreits führen und das Risiko einer Patientengefährdung beinhalten. Die flächendeckende Vorhaltung aber auch die Weiterbildung in der Gefäßchirurgie und Angiologie wären gefährdet. Die alternativen Vorschläge zur kontrollierten schrittweisen Umsetzung sind dem Ansatz der Zwangsambulantisierung vorzuziehen. Wir als behandelnde und endverantwortliche Ärzte und Fachgesellschaften sollten uns intensiv in den aktuellen Veränderungsprozess einbringen.
Literatur
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Zurück zum Zitat Lau T (2022) Ambulantisierung Noch kein großer Wurf. Dtsch Arztebl 40:1395–1397 Lau T (2022) Ambulantisierung Noch kein großer Wurf. Dtsch Arztebl 40:1395–1397
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Zurück zum Zitat Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V des Berichtsjahres 2020. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter www.g-ba.de Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V des Berichtsjahres 2020. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter www.​g-ba.​de
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Zurück zum Zitat Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477), § 115b Ambulantes Operieren im Krankenhaus Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477), § 115b Ambulantes Operieren im Krankenhaus
Metadaten
Titel
Zukunft der ambulanten Gefäßtherapie, insbesondere der Interventionen
verfasst von
Prof. Dr. med. A. Billing
A. Wenke
D. Franz
Publikationsdatum
06.02.2023
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Gefässchirurgie / Ausgabe 2/2023
Print ISSN: 0948-7034
Elektronische ISSN: 1434-3932
DOI
https://doi.org/10.1007/s00772-023-00979-5

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