Erschienen in:
11.02.2015 | Panorama
Urteil zum Abrechnungsbetrug
Zulassungsentzug auch nach vielen Jahren
verfasst von:
Martin Wortmann
Erschienen in:
HNO Nachrichten
|
Ausgabe 1/2015
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
_ Im Streit um einen Zulassungsentzug dürfen die Zulassungsgremien den Ausgang eines Strafverfahrens abwarten. Gegen den Entzug seiner Zulassung kann sich dann der Arzt nicht mit dem Hinweis auf den langen Zeitablauf wehren, heißt es in einem inzwischen schriftlich veröffentlichten Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. Danach ist späteres „Wohlverhalten“ zwar zu berücksichtigen, eine zeitliche Grenze gibt es aber nicht. Damit wies das BSG einen HNO-Arzt aus Berlin ab. …