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Der Nervenarzt

Zur Abgrenzung von Affekttaten und Impulstaten

  • 01.11.2007
  • Übersichten
Erschienen in:

Zusammenfassung

In dem Beitrag wird eine Abgrenzung von Affekttaten und Impulstaten unternommen. Als Impulstaten werden all diejenigen impulsiv durchgeführten, nicht geplanten aggressiven Handlungen bezeichnet, bei denen keine spezifische, aus einer relevanten Täter-Opfer-Beziehung abgeleitete Vorgeschichte der Tat vor der aktuellen Tatsituation bestanden hat. Affekttaten bzw. Affektdelikte dagegen sind zwar ebenfalls impulsiv-aggressive Handlungen, begangen im Zustand hochgespannter Affektregung, sie sind aber an einen relevanten Anderen gerichtet und durch eine spezifische Vorgeschichte der Tat, abgeleitet aus der Täter-Opfer-Beziehung, gekennzeichnet. Damit werden die Affektdelikte als ein Resultat der Erschütterung der Selbstdefinition des Täters konzipiert. Es werden Orientierungsmerkmale zur Beurteilung von Affekttaten dargestellt sowie indizielle Erscheinungen, die das Feststellen der Orientierungsmerkmale erleichtern können. Die genannte Unterscheidung ist für die forensische Praxis relevant. Die Eruierung der in dem Beitrag erarbeiteten psychologisch-psychopathologischen Prozesse und Zustände ermöglicht eine sicherere und deutlichere Empfehlung an das Gericht bezüglich der Schuldfähigkeit des Täters durch den psychiatrischen Sachverständigen.
Titel
Zur Abgrenzung von Affekttaten und Impulstaten
Verfasst von
Prof. Dr. Dr. h.c. A. Marneros
Publikationsdatum
01.11.2007
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Der Nervenarzt / Ausgabe 11/2007
Print ISSN: 0028-2804
Elektronische ISSN: 1433-0407
DOI
https://doi.org/10.1007/s00115-007-2318-9
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