Erschienen in:
05.03.2018 | Blitzlicht
Zur Logik von Behandlung und Risikomanagement
verfasst von:
Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
|
Ausgabe 2/2018
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Was man da so tut als Psychiater oder Psychologe in einer Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, die sich der Behandlung von Straffälligen widmet, war lange Zeit klar: Man behandelt die Krankheit des Patienten und macht ihn wieder einigermaßen gesund. Seine Straftat ist auf seine Krankheit zurückzuführen; also hat man bei weitgehender Genesung zudem den Nebeneffekt, dass er keine Straftaten mehr begehen wird. Behandlung bezieht sich auf den gegenwärtigen und jüngst zurückliegenden Zustand; sie verbessert, als Nebeneffekt, die Chancen für die Zukunft, verhindert aber v. a. Chronifizierung und andauerndes Leiden. Wenn die Behandlung im Wesentlichen beendet ist, wird der Patient zunehmend gelockert und entlassen, sobald der soziale Empfangsraum steht. Das war die ganz selbstverständliche Sichtweise bis in die 1990er-Jahre, in West und auch in Ost; Ziel der Behandlung war Resozialisierung, heute würde man sagen Reintegration. Wenn man den Behandlern sagte, sie hätten v. a. künftige Straftaten zu verhindern, und ihre Hauptaufgabe sei Prävention im Dienste der Allgemeinheit, schauten sie einen ungläubig an und fanden das unärztlich. Das war wirklich so. Umso drastischer ist der Umbruch seither. …