Update zur Diagnostik und Behandlung von Zwangsstörungen
Änderungen im ICD-11 und die Bedeutung der Expositionstherapie
- 01.04.2026
- Zwangsstörung
- CME-Kurs
- CME-Punkte
- 2
- Für
- Ärzte
- Zertifizierende Institution
- Bayerische Landesärztekammer
- Zertifiziert bis
- 30.03.2027
- Anzahl Versuche
- 2
- Dies ist Ihre Lerneinheit
- Zum Artikel
Zwangsstörungen stellen Behandelnde häufig vor die Herausforderung, die Erkrankung frühzeitig zu behandeln und eine störungsspezifische Therapie einzuleiten. Gerade in einer sich rasant verändernden Lebenswelt lohnt der genaue Blick auf neue Muster, Belastungen und Verhaltensweisen, die in Diagnostik und Behandlung zunehmend relevant werden.
Nach Lektüre dieser Lerneinheit …
- wissen Sie, dass neben den häufigen und in den Klassifikationssystemen genannten Zwängen, wie Wasch‑ und Reinigungszwängen bei Kontaminationsängsten, Kontrollzwängen, Symmetrie‑ und Ordnungszwängen, magischem Denken oder Rückversicherungszwängen, noch weitere besondere Erscheinungsformen mit eigenen Bezeichnungen bestehen (Beziehungszwangsstörung, suizidale Zwangsstörung, Hyperbewusstseinszwang, Sex-Orientierungszwang, Just-Right-OCD, False-Memory-OCD).
- wissen Sie, dass laut Empfehlung der S3-Leitlinie in der Praxis und ambulanten Behandlung mehrstündige Expositionen mit Betroffenen wirksam sind (wie das Bergen-4-Day Treatment).
- lernen Sie, welche pharmakologischen Strategien bei nicht ausreichendem Ansprechen der Patientinnen und Patienten nach erfolgter leitliniengerechter Exposition als Therapie der zweiten Wahl empfohlen werden (SSRI, Clomipramin und weitere pharmakologische Augmentationsmöglichkeiten).
Die Bayerische Landesärztekammer vergibt für diese Fortbildungseinheit der Kategorie I 2 Fortbildungspunkte. Die Fortbildung ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt.