Begutachtung chronischer Schmerzsyndrome
Schmerzen sind häufig, in unterschiedlichsten Formen zu finden und stellen von daher eine häufige Fragestellung in der medizinischen Begutachtung dar. Die Durchführung einer speziellen Begutachtung von Schmerzsyndromen ist vor allem dann erforderlich, wenn eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Ausmaß und der Dauer der geklagten Schmerzen und der objektiv nachweisbaren Organschädigung besteht, wenn psychische Faktoren das Schmerzerleben mit Wahrscheinlichkeit mitbestimmen oder wenn ein sogenanntes „außergewöhnliches Schmerzsyndrom“ (z. B. Phantomschmerz, komplexes regionales Schmerzsyndrom etc.) vorliegt. Auf Grund der zunehmenden Bedeutung der speziellen schmerzmedizinischen Begutachtung eine „Interdisziplinäre AWMF-Leitlinie für die Begutachtung“ von Menschen mit chronischen Schmerzen erstellt, die vor allem der Qualitätssicherung dienen soll.
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- Einleitung
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