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22.08.2023 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten

Kriminalität

Lebenslange Haft wegen Babymorden in England für Krankenschwester

verfasst von: Arndt Striegler

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Mindestes sieben Babys hat Kinderkrankenschwester Lucy Letby auf einer Geburtsstation eines staatlichen Krankenhauses in Chester ermordet. Ärzteverbände verlangen nach besseren Überwachungsmethoden.

In Großbritannien werden die Rufe nach einer besseren Überwachung der Kliniken und des Klinikpersonals lauter. Hintergrund: Am Montag verurteilte ein nordenglisches Gericht eine Kinderkrankenschwester zu 14 mal lebenslang. Sie hatte mindestens sieben Babys auf der Geburtsstation eines staatlichen Krankenhauses in Chester heimtückisch ermordet und versucht, sechs weitere Babys zu töten.

Die verurteilte Kinderkrankenschwester Lucy Letby arbeitete mehrere Jahre in der Pädiatrie und Geburtsheilkunde im staatlichen Gesundheitsdienst (National Health Service, NHS). Während ihrer Schichten hatte sie mindestens sieben Neugeborene ermordet, indem sie zum Beispiel den Babys Sauerstoff oder Insulin injizierte.

Stations- und Klinikleitung ignorierten Meldungen

Mehrfach meldeten andere Pflegekräfte zwar an die Stations- und Klinikleitung, dass es immer wenn die 33-Jährige Dienst habe, es oft zu dramatischen und ungeklärten Vorfällen häufig mit tödlichem Ausgang komme. Doch weder die Stations- noch die Klinikleitung schritten lange Zeit ein.

Nach der Verurteilung der mordenden Krankenschwester suspendierte die Klinik in Chester inzwischen mehrere Oberschwestern und anderes Personal und kündigte ein interne Untersuchung an, wie es zu den Morden kommen konnte.

Doch ärztliche Berufsverbände und Patientenorganisationen verlangen nach besseren Überwachungsmethoden im Gesundheitswesen, um zukünftig Patientenleben besser schützen zu können. „Es ist klar, dass in diesem Fall die Aufsicht kläglich versagt hat. Das muss geprüft und geändert werden“, so ein Sprecher des größten britischen Ärzteverbandes (British Medical Association, BMA). Die Londoner Regierung sagte eine Prüfung zu.

Quelle: Ärzte Zeitung

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