Die drei Vorstände der KV Berlin müssen das zu Unrecht erhaltene Übergangsgeld von jeweils 183000 Euro zurückzahlen. Der Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Axel Hutschenreuther, erläutert die juristischen Hintergründe.
30.01.2013 | Gesundheitspolitik | Nachrichten | Online-Artikel