Erschienen in:
03.10.2014 | Panorama
Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die E-Card
Alte Karten auf dem Abstellgleis
verfasst von:
Matthias Wallenfels
Erschienen in:
gynäkologie + geburtshilfe
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Sonderheft 1/2014
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Auszug
_ Ab 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen. Darauf haben sich die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sowie der GKV-Spitzenverband geeinigt. „Es ist für alle Beteiligten gut, dass nun endlich Klarheit herrscht“, kommentierte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen den Schulterschluss. Die alte Krankenversichertenkarte kann noch bis Ende dieses Jahres verwendet werden. Danach verliert sie definitiv ihre Gültigkeit — unabhängig vom aufgedruckten Datum. Wer vom 1. Januar 2015 an Patienten behandelt, die keine neue Gesundheitskarte vorlegen, kann die Behandlungskosten privat in Rechnung stellen — es sei denn, der Patient reicht innerhalb von zehn Tagen die eGK nach, oder er legt einen aktuellen Versicherungsnachweis seiner Kasse vor. Wenn der Versicherungsnachweis oder die neue Karte bis Quartalsende nachgereicht ist, muss der Arzt die Privatvergütung zurückerstatten. Er kann dann die Abrechnung über die KV vornehmen. …