Erschienen in:
17.03.2015 | AUS DER PRAXIS
Ab dem 1. April 2015 gibt es keine Vertretungsfälle mehr
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 5/2015
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Auszug
_ Der aus KBV- und Kassenvertretern zusammengesetzte Bewertungsausschuss hat am 17. Dezember 2014 beschlossen, die Vertreterpauschale für Hausärzte zum 1. April 2015 abzuschaffen. Ab diesem Zeitpunkt können Hausärzte, die einen Kollegen im Urlaub oder wegen Krankheit vertreten, die volle Versichertenpauschale abrechnen. Die Nr. 03010 EBM wird aus dem Gebührenverzeichnis gestrichen. Stattdessen kann bei solchen Behandlungen, aber auch bei Überweisungen durch einen anderen Hausarzt zur Mit- oder Weiterbehandlung oder zur Konsiliaruntersuchung die volle altersabhängige Versichertenpauschale nach Nr. 03000 EBM berechnet werden. …