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Erschienen in: HNO Nachrichten 2/2024

15.04.2024 | Abrechnung | Panorama

Tatsächlich zugelassen?

Therapieallergene auf Kasse bergen Regressrisiko

verfasst von: Martin Wortmann

Erschienen in: HNO Nachrichten | Ausgabe 2/2024

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Auszug

Ärzte, die nach der Therapieallergene-Verordnung (TAV) verkehrsfähige, aber nicht zugelassene Mittel verordnen, gehen ein Regressrisiko ein. Denn nach Überzeugung des Sozialgerichts (SG) Hannover sind diese „grundsätzlich von der Verordnungsfähigkeit im Rahmen der GKV ausgeschlossen“. Eine Berufsausübungsgemeinschaft hatte zwei Versicherten einer BKK Therapieallergene gegen Pollen verordnet. Die Kasse beantragte daraufhin die Festsetzung eines „sonstigen Schadens“ in Höhe der Verordnungskosten von knapp 1.500 Euro.
Metadaten
Titel
Tatsächlich zugelassen?
Therapieallergene auf Kasse bergen Regressrisiko
verfasst von
Martin Wortmann
Publikationsdatum
15.04.2024
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Abrechnung
Erschienen in
HNO Nachrichten / Ausgabe 2/2024
Print ISSN: 0177-1000
Elektronische ISSN: 2198-6533
DOI
https://doi.org/10.1007/s00060-024-9110-3

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