Erschienen in:
04.04.2016 | Panorama
Wunsch der Arzneikommission der Deutschen Ärzteschaft
Ärzte sollen eigene Medikationsfehler melden
verfasst von:
Helmut Laschet
Erschienen in:
gynäkologie + geburtshilfe
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Ausgabe 2/2016
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Auszug
_ Ärzte sollen künftig nicht nur unerwünschte Arzneimittelwirkungen an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKDÄ) melden, sondern auch Fehler, die ihnen im Medikationsprozess unterlaufen sind und die zu einem Schaden geführt haben oder hätten führen können. Ein entsprechendes Pilotprojekt zur Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern hat die AKDÄ bereits 2015 gestartet. Hintergrund ist eine Erweiterung der europäischen Pharmakovigilanz-Richtlinie (2010/84/EU). Damit werden nicht nur unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch erfasst, sondern auch tatsächliche oder mögliche Schäden bei Medikationsfehlern. Als Medikationsfehler gilt ein Abweichen vom optimalen Medikationsprozess, nicht jedoch ein beabsichtigter und begründeter Off-Label-Gebrauch. Ebenso wird das Nichtbeachten bekannter Unverträglichkeiten oder bekannter möglicher Interaktionen zwischen verschiedenen Wirkstoffen als Medikationsfehler eingestuft. Wesentlich für meldende Ärzte ist, dass sie keine haftungsrechtlichen Folgen befürchten müssen. „Die Erfassung von Medikationsfehlern soll in einer offenen und angstfreien Atmosphäre des Austauschs und der Diskussion erfolgen. Nur so wird es möglich sein, eine konstruktive Fehlerkultur zu etablieren und mit den gewonnenen Erkenntnissen die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern“, betont die AKDÄ. Grundsätzlich sei die Meldung zwar auch anonym möglich. Wünschenswert sei aber der direkte Kontakt zwischen meldendem Arzt und der Kommission, um Rückfragen zu ermöglichen. …