Erschienen in:
20.04.2016 | Panorama
Wunsch der Arzneikommission der Deutschen Ärzteschaft
Ärzte sollen eigene Medikationsfehler melden
verfasst von:
Helmut Laschet
Erschienen in:
Orthopädie & Rheuma
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Ausgabe 2/2016
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Auszug
_ Ärzte sollen künftig nicht nur unerwünschte Arzneimittelwirkungen an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKDÄ) melden, sondern auch Fehler, die ihnen im Medikationsprozess unterlaufen sind und die zu einem Schaden geführt haben oder hätten führen können. Hintergrund ist eine Erweiterung der europäischen Pharmakovigilanz-Richtlinie (2010/84/EU). Damit werden nicht nur unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch erfasst, sondern auch tatsächliche oder mögliche Schäden bei Medikationsfehlern. …