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Erschienen in: InFo Neurologie + Psychiatrie 4/2014

15.04.2014 | editorial

AkdÄ schafft Transparenz

Arzneimittelzusatznutzen

Erschienen in: InFo Neurologie + Psychiatrie | Ausgabe 4/2014

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Auszug

Als Fachausschuss der Bundesärztekammer berät die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) die Bundesärztekammer in wissenschaftlichen Fragen des Arzneimittelwesens. Eine besondere Bedeutung kommt dem Gremium bei der Bewertung neuer Arzneimittel zu, deren Zusatznutzen im Rahmen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) beurteilt wird. Macht ein pharmazeutisches Unternehmen für ein neu zugelassenes Medikament einen Zusatznutzen gegenüber bereits auf dem Markt befindlichen Substanzen geltend, legt es dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein umfangreiches Dossier vor. Dieser beauftragt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Prüfung. Anschließend hat die AkdÄ Gelegenheit, zur Bewertung innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen. …
Metadaten
Titel
AkdÄ schafft Transparenz
Arzneimittelzusatznutzen
Publikationsdatum
15.04.2014
Erschienen in
InFo Neurologie + Psychiatrie / Ausgabe 4/2014
Print ISSN: 1437-062X
Elektronische ISSN: 2195-5166
DOI
https://doi.org/10.1007/s15005-014-0794-6

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