Allergo-Journal-Leser Dr. Ulrich Tümmers, Ulm, hat gebeten, einen Brief, den er an die Firma ALK, Hamburg, geschrieben hat, auch im Allergo Journal zu veröffentlichen. Thema seines Schreibens, auf das er andere Allergolog*innen aufmerksam machen möchte, ist eine Änderung der Packungszusammensetzung des ALK-Insektengift-Immuntherapiepräparats.
Das Unternehmen ALK, Hamburg, hat eine Änderung der Packungszusammensetzung für ihre Insektengift-Immuntherapie vorgenommen. Diese Änderung ist nach Ansicht von Allergologe Dr. Ulrich Tümmers, Ulm, ohne Sinn erfolgt und verschwendet Ressourcen unseres Gesundheitssystems. Warum er dieser Ansicht ist, hat er in einem Brief an ALK, formuliert.
Das Schreiben an ALK
Lesen Sie hier Tümmers ALK-Brief im Orginalwortlaut: "Sehr geehrte Damen und Herren, das gerade von ihrer Homepage heruntergeladene Informationsblatt für Fachkreise besagt keine Änderung im Rahmen des Vorgehens bei einer normalen Hyposensibilisierung. Das heißt, dass Reduktionen je nach Intervall auf 75 %, 50 %, 25 % ... erforderlich sind.
Ich hyposensibilisiere Insektengiftallergiker mit ihrem Präparat seit jetzt mehr als 20 Jahren. Die übliche Dauer beträgt fünf Jahre. Bisher musste ich nur im Ausnahmefall oder bei einer neuen Flasche die Dosis reduzieren. Dies läßt sich mit einer Tuberkulinspritze simpel und einfach durchführen.
Eine Flasche drei mit 10.000 SQ ist nicht geeignet, die häufigste Dosisreduktion auf 75 % abzudecken.
Damit muss ich weiterhin die Reduktion wie bisher mit der Flasche vier durchführen. Aus diesem Grund ist die Flasche drei eine absolut überflüssige Größe. Diese ist höchstens bei der Therapieeinleitung erforderlich.
Sie sollten diesen Schritt dringend zurücknehmen, da er nur Ressourcen verbraucht und völlig sinnbefreit ist."
Fazit
Mit der Veröffentlichung seines Briefs an ALK im Allergo Journal, hofft Tümmers, dass möglichst viele Kolleg*innen, die Insektengift-Immuntherapien durchführen, vom geschilderten Sachverhalt erfahren und somit ALK zum Umdenken gebracht werden kann.
Landgericht Hamburg stoppt Brief der Barmer
Welche Allergolog*in hat sie nicht schon erhalten? Freundliche Anschreiben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Barmer, in der Empfehlungen für bestimmte Präparate für die allergenspezifische Immuntherapie (AIT) gegeben werden - zuletzt zum Beispiel zu Grazax® (Betreff des Schreibens: "Neu! Grazax® jetzt als Injektion!").
Doch nicht alle Aussagen in diesem Schreiben sind gesetzlich erlaubt. Mit Beschluss vom 15. Dezember 2022 hat das Landgericht Hamburg die im Barmer-Schreiben getroffenen Aussagen für unzulässig erklärt und eine einstweilige Verfügung hiergegen erlassen (AZ: 406 HKO 119/22; 15. Dezember 2022). In seiner Begründung bezieht sich das Landgericht auf die Aussage "Die Rabatt-Vereinbarung mit ALK für ALK-depot SQ Gräser® gilt ab dem 1. Oktober 2022. Somit ist die Injektions-Therapie mit dem neu zugelassenen ALK-depot SQ Gräser® von Anfang an wirtschaftlich. Und mit 'Regress-prophylaxe' bei indikationsgerechtem Einsatz." Hierzu heißt es im Beschluss des Landgerichts Hamburg: "Diese Aussage ist irreführend, weil sie den angesprochenen Fachärzten suggeriert, das Präparat sei in jedem Fall wirtschaftlich." Dies entspräche aber nicht den Tatsachen, da eine Wirtschaftlichkeit nicht für jeden Einzelfall und nicht einmal im Rahmen der zugelassenen Indikation garantiert werden könne.
Die Barmer hat nach uns vorliegenden Informationen keinen Einspruch eingelegt und die einstweilige Verfügung anerkannt. Damit ist der Beschluss des Landgerichts Hamburg rechtskräftig und das Schreiben darf nicht weiter verbreitet werden.
Vielfältige Briefe und E-Mails von Allergolog*innen aus ganz Deutschland hatten schon seit einiger Zeit die Verwunderung der Ärzt*innen aufgezeigt, dass sich eine GKV die Therapiehoheit über Immuntherapien aneignet. Letztlich ist es Allergolog*innen ja bekannt, dass vielfältige Gründe für die Auswahl eines AIT-Präparates ausschlaggebend sein können. Diese Therapiefreiheit wird nun durch den Beschluss des Landgerichts Hamburg gestärkt.