Erschienen in:
12.12.2014 | AUS DER PRAXIS_VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
Auf die Weihnachstfeier hat der Fiskus ein Auge
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 21-22/2014
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Auszug
_ Das Finanzamt bewertet betriebliche Weihnachtsfeiern als „übliche“ Betriebsveranstaltung. Der Praxisinhaber als Arbeitgeber, der mit seinem Team feiert, erbringt die Zuwendungen dafür im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse. Sie sind damit steuer- und beitragsfrei — allerdings innerhalb fest gesteckter Grenzen. Was bei einer Betriebsveranstaltung „üblich“ ist und was nicht, legt die Finanzverwaltung genau fest. Steuerfrei sind die Ausgaben für Speisen und Getränke, Tabakwaren und Süßigkeiten, die Übernahme von Fahrt- und Übernachtungskosten, Eintrittskarten sowie Geschenke. …